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Blankoverordnung Physiotherapie

Die neue Blankoverordnung

Wichtige Information zur Frist der Blankoverordnung –
Die Blankoverordnung ist nur 16 Wochen ab dem Ausstellungsdatum gültig. Das bedeutet, dass alle Behandlungen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein müssen.

Warum ist die 16-Wochen-Frist so wichtig?

  • Verbindliche Begrenzung: Nach Ablauf der 16 Wochen ist die Verordnung nicht mehr gültig – nicht genutzte Behandlungseinheiten verfallen.

  • Keine Verlängerung: Eine Verlängerung der Verordnung ist nicht möglich, auch wenn es zu längeren Unterbrechungen gekommen ist.

  • Effektiver Therapieverlauf: Der Therapieerfolg hängt davon ab, dass die Behandlungen kontinuierlich und zeitnah durchgeführt werden.

 

Was sollten Patienten beachten?

  • Schneller Start: Vereinbaren Sie so früh wie möglich Ihre Termine, um rechtzeitig mit der Therapie zu beginnen.

  • Regelmäßige Teilnahme: Nutzen Sie Ihre Termine konsequent, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Flexibilität bei Pausen: Unterbrechungen sind zwar erlaubt, sollten aber auf ein Minimum reduziert werden, um den Behandlungsplan nicht zu gefährden.

 

Was passiert bei Unterbrechungen?

  • Keine Fristverlängerung: Auch bei Pausen von mehr als 14 Tagen bleibt das Enddatum unverändert.

  • Gefährdung des Therapieziels: Längere Unterbrechungen können den Heilungsprozess negativ beeinflussen.

 

Zuzahlung erst nach Abschluss der Therapie

Die Zuzahlung kann erst nach Abschluss der gesamten Therapie berechnet werden.
Grund dafür ist, dass auf einer Blankoverordnung verschiedene Behandlungsformen angewendet werden können, die sich nach dem aktuellen Heilmittelkatalog richten. Die endgültigen Kosten hängen daher von der Art und Anzahl der tatsächlich durchgeführten Behandlungen ab.

Falls Vorauszahlungen geleistet werden, müssen diese bei zu viel gezahlten Beträgen erstattet werden.

 

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren, geben Sie bitte unbedingt an, dass es sich um eine Blankoverordnung handelt. Dies ist erforderlich, um einen Termin für die neue physiotherapeutische Diagnostik-Einheit zu planen, die vor Beginn der eigentlichen Behandlung durchgeführt werden muss.

 

Bedarfsdiagnostik zum Ende der Therapie

Zum Ende der Therapie kann eine Bedarfsdiagnostik durchgeführt werden. Dabei wird ermittelt:

  • Wie erfolgreich die Therapie war.

  • Ob weitere Therapieeinheiten nötig sind.
    Diese Empfehlung basiert auf dem aktuellen Zustand des Patienten und ermöglicht eine gezielte Weiterbehandlung, falls erforderlich.

Empfehlung:
Um den Therapieerfolg zu sichern, starten Sie Ihre Behandlung sofort nach Erhalt der Verordnung und setzen Sie den Behandlungsplan konsequent um. Bei Fragen zur Therapie, zur Zuzahlung oder zur Terminvereinbarung sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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